Wegen der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei haben wir große Erfahrung in allen relevanten Fragen der Nachlaßverwaltung. Wir beraten häufig die Nachkommen oder testamentarisch Begünstigten von ausländischen Erblassern mit Grundbesitz oder sonstigem Vermögen in Großbritannien. Ein Schwerpunkt bildet insbesondere die Gestaltung von Nachlaßregelungen im Zusammenhang mit der Strukturierung und Auflösung von Unternehmen und Partnerschaften. Wir helfen bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere solchen mit grenzüberschreitendem Einschlag, und bei allen Fragen der Testamentsabwicklung und Nachlaßaufteilung.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Sicherung, Erhaltung und kompetente Verwaltung großer Vermögen sowie deren Transfer zwischen England und Deutschland. Dazu gehört auch die Betreuung von Immobilien in Großbritannien, deren Verwaltung und gegebenenfalls Veräußerung. Anwälte des German Teams sind häufig als Treuhänder tätig.
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